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   BSG, 23.05.2013 - B 4 AS 247/12 B   

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https://dejure.org/2013,14868
BSG, 23.05.2013 - B 4 AS 247/12 B (https://dejure.org/2013,14868)
BSG, Entscheidung vom 23.05.2013 - B 4 AS 247/12 B (https://dejure.org/2013,14868)
BSG, Entscheidung vom 23. Mai 2013 - B 4 AS 247/12 B (https://dejure.org/2013,14868)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 160a Abs 1 S 1 SGG, § 160 Abs 2 Nr 3 SGG, § 62 SGG, § 63 Abs 1 S 2 SGG, Art 103 Abs 1 GG
    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - keine Gelegenheit zur Teilnahme an der mündlichen Verhandlung - Nichterhalt der Terminbestimmung - Verantwortung des Gerichts - Ausnahme nur ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • rewis.io

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - keine Gelegenheit zur Teilnahme an der mündlichen Verhandlung - Nichterhalt der Terminbestimmung - Verantwortung des Gerichts - Ausnahme nur ...

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - keine Gelegenheit zur Teilnahme an der mündlichen Verhandlung - Nichterhalt der Terminbestimmung - Verantwortung des Gerichts - Ausnahme nur ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 24.02.2011 - B 14 AS 87/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Auskunftsverlangen des Grundsicherungsträgers

    Auszug aus BSG, 23.05.2013 - B 4 AS 247/12 B
    Gründe die eine Ursächlichkeit des gerügten Verfahrensfehlers für das angefochtene Urteil ausschließen könnten, sind hier nicht ersichtlich (vgl auch Urteil des Senats vom 19.2.2009 - B 4 AS 10/08 R und Urteil vom 24.2.2011 - B 14 AS 87/09 R - SozR 4-4200 § 60 Nr. 1) .

    Da letzteres hier der Fall ist, macht der Senat von dieser Möglichkeit Gebrauch und verweist in der Sache insofern auch auf das Urteil des 14. Senats des BSG vom 24.2.2011 (B 14 AS 87/09 R - SozR 4-4200 § 60 Nr. 1).

  • BSG, 19.02.2009 - B 4 AS 10/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Nachweis der Hilfebedürftigkeit - Vorlage von

    Auszug aus BSG, 23.05.2013 - B 4 AS 247/12 B
    Gründe die eine Ursächlichkeit des gerügten Verfahrensfehlers für das angefochtene Urteil ausschließen könnten, sind hier nicht ersichtlich (vgl auch Urteil des Senats vom 19.2.2009 - B 4 AS 10/08 R und Urteil vom 24.2.2011 - B 14 AS 87/09 R - SozR 4-4200 § 60 Nr. 1) .
  • BSG, 10.08.1995 - 11 RAr 51/95

    Wahrung des rechtlichen Gehörs bei Terminsverlegungsantrag

    Auszug aus BSG, 23.05.2013 - B 4 AS 247/12 B
    Weiteres Vorbringen des Klägers war nicht erforderlich, weil "wegen des besonderen Rechtswertes der mündlichen Verhandlung" im allgemeinen davon auszugehen ist, dass eine Verletzung des rechtlichen Gehörs, die einen Verfahrensbeteiligten daran hindert, an der mündlichen Verhandlung teilzunehmen, für die Entscheidung ursächlich geworden ist (vgl nur BSG SozR 3-1750 § 227 Nr. 1 RdNr 16) .
  • BSG, 19.03.1991 - 2 RU 28/90

    Angemessene Äußerungsfrist zum Beweisergebnis

    Auszug aus BSG, 23.05.2013 - B 4 AS 247/12 B
    Das Gebot des rechtlichen Gehörs erfordert, dass den Beteiligten ausreichend Gelegenheit zur Abgabe sachgemäßer Erklärungen gegeben werden muss, dies vor allem in der mündlichen Verhandlung (BSG SozR 3-1500 § 62 Nr. 5; BSG SozR 3-1500 § 128 Nr. 14) .
  • BSG, 31.03.2004 - B 4 RA 126/03 B

    Eröffnung der mündlichen Verhandlung - angemessene Wartefrist bei angekündigtem

    Auszug aus BSG, 23.05.2013 - B 4 AS 247/12 B
    Zwar kann nicht in allen Fällen einer "schlichten" Bekanntgabe einer Terminbestimmung oder Ladung von einer Verletzung des § 63 SGG ausgegangen werden, wenn ein Beteiligter behauptet, die Ladung nicht erhalten zu haben, etwa wenn sich nach Aktenlage bereits Unregelmäßigkeiten und Auffälligkeiten bei Übersendungen mit einfachem Brief im Zugangs- und "Herrschaftsbereich" des dafür erforderlichen Adressaten ergeben haben (vgl hierzu BSG SozR 4-1500 § 62 Nr. 2; Beschluss des Senats vom 2.5.2013 - B 4 AS 263/12 B) .
  • BSG, 22.08.2000 - B 2 U 15/00 R

    Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Antrag auf Vertagung nach

    Auszug aus BSG, 23.05.2013 - B 4 AS 247/12 B
    Das Gebot des rechtlichen Gehörs erfordert, dass den Beteiligten ausreichend Gelegenheit zur Abgabe sachgemäßer Erklärungen gegeben werden muss, dies vor allem in der mündlichen Verhandlung (BSG SozR 3-1500 § 62 Nr. 5; BSG SozR 3-1500 § 128 Nr. 14) .
  • BSG, 29.11.2012 - B 14 AS 176/12 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler - Zurückweisung der Berufung

    Auszug aus BSG, 23.05.2013 - B 4 AS 247/12 B
    Wird auf eine förmliche Zustellung mit Nachweis des Erhalts des Zugangs über die Terminmitteilung oder Ladung zu einem Verhandlungstermin verzichtet, muss sich das LSG - je nach den Besonderheiten des Falls - damit befassen, ob dieses Schreiben den Beteiligten auch erreicht hat und sich ggf Gewissheit darüber verschaffen, dass dieses zugegangen ist (vgl zum Anhörungsschreiben nach § 153 Abs. 4 Satz 2 SGG: BSG Beschluss vom 29.11.2012 - B 14 AS 176/12 B, juris RdNr 5 mwN) .
  • BSG, 02.05.2013 - B 4 AS 263/12 B
    Auszug aus BSG, 23.05.2013 - B 4 AS 247/12 B
    Zwar kann nicht in allen Fällen einer "schlichten" Bekanntgabe einer Terminbestimmung oder Ladung von einer Verletzung des § 63 SGG ausgegangen werden, wenn ein Beteiligter behauptet, die Ladung nicht erhalten zu haben, etwa wenn sich nach Aktenlage bereits Unregelmäßigkeiten und Auffälligkeiten bei Übersendungen mit einfachem Brief im Zugangs- und "Herrschaftsbereich" des dafür erforderlichen Adressaten ergeben haben (vgl hierzu BSG SozR 4-1500 § 62 Nr. 2; Beschluss des Senats vom 2.5.2013 - B 4 AS 263/12 B) .
  • LSG Baden-Württemberg, 20.02.2018 - L 9 R 3649/17

    Sozialgerichtliches Verfahren - Klage gegen Ausführungsbescheid nach

    Dieses muss sich - je nach den Gegebenheiten des Einzelfalls - gegebenenfalls Gewissheit darüber verschaffen, ob ein für die Wahrung des rechtlichen Gehörs bedeutsames, aber mit einfachem Brief übersandtes Schreiben den Beteiligten auch tatsächlich erreicht hat (BSG, Urteil vom 23.05.2013 - B 4 AS 247/12 B -, Juris).

    Wird auf eine förmliche Zustellung mit Nachweis des Erhalts des Zugangs über die Terminmitteilung oder Ladung zu einem Verhandlungstermin verzichtet, muss sich das SG - je nach den Besonderheiten des Falls - damit befassen, ob dieses Schreiben den Beteiligten auch erreicht hat und sich ggf. Gewissheit darüber verschaffen, dass dieses zugegangen ist (BSG, Urteil vom 23.05.2013, a.a.O.).

    Wegen des besonderen Rechtswertes der mündlichen Verhandlung ist auch davon auszugehen, dass eine Verletzung des rechtlichen Gehörs, die einen Verfahrensbeteiligten daran hindert, an der mündlichen Verhandlung teilzunehmen, für die Entscheidung ursächlich geworden ist (BSG, Urteil vom 23.05.2013, a.a.O.).

  • BSG, 07.12.2017 - B 14 AS 195/17 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensmangel - Verletzung rechtlichen Gehörs

    Dieses muss sich gegebenenfalls Gewissheit darüber verschaffen, ob ein für die Wahrung des rechtlichen Gehörs bedeutsames, aber mit einfachem Brief übersandtes Schreiben den Adressaten auch tatsächlich erreicht hat (BSG vom 23.5.2013 - B 4 AS 247/12 B - juris RdNr 5; vgl auch BVerfG vom 19.6.2013 - 2 BvR 1960/12 - juris RdNr 9) .

    Allein die Versendung einer Terminbestimmung erlaubt nicht regelmäßig den Schluss, dass sie den Beteiligten auch erreicht hat (zur Terminbestimmung vgl nur BSG vom 23.5.2013 - B 4 AS 247/12 B - juris RdNr 6; zur Anhörungsmitteilung nach § 153 Abs. 4 SGG: BSG vom 29.11.2012 - B 14 AS 176/12 B - juris RdNr 5; BSG vom 24.10.2013 - B 13 R 253/13 B - juris RdNr 9; vgl zur fehlgeleiteten Versendung der Ladung zur mündlichen Verhandlung auch BSG vom 23.6.2016 - B 14 AS 25/16 B - juris) .

  • SG Bayreuth, 15.11.2017 - S 9 BK 6/15

    Kinderzuschlag

    Nach Aktenlage sind bisher keine Unregelmäßigkeiten und Auffälligkeiten bei Übersendungen mit einfachem Brief im Zugangs- und Herrschaftsbereich des Klägers zu 1. aufgetreten (vgl. Bundessozialgericht (BSG), Beschluss vom 23. Mai 2013 - B 4 AS 247/12 B - juris).

    Zudem hat der Kläger zu 1. kein Interesse am Ausgang des Verfahrens dokumentiert (vgl. BSG, Beschluss vom 23. Mai 2013 - B 4 AS 247/12 B - juris).

  • LSG Baden-Württemberg, 14.02.2023 - L 9 BA 138/18

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Betrieb von Toilettenanlagen -

    Wegen des besonderen Rechtswertes der mündlichen Verhandlung ist auch davon auszugehen, dass eine Verletzung des rechtlichen Gehörs, die einen Verfahrensbeteiligten daran hindert, an der mündlichen Verhandlung teilzunehmen, für die Entscheidung ursächlich geworden ist (BSG, Urteil vom 23.05.2013 - B 4 AS 247/12 B -, juris).
  • BSG, 12.03.2019 - B 13 R 160/17 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler - Verletzung des Anspruchs auf

    Dieses muss sich ggf Gewissheit darüber verschaffen, ob ein für die Wahrung des rechtlichen Gehörs bedeutsames, aber mit einfachem Brief übersandtes Schreiben den Adressaten auch tatsächlich rechtzeitig erreicht hat (vgl BSG Beschluss vom 23.5.2013 - B 4 AS 247/12 B - Juris RdNr 5; BSG Beschluss vom 7.12.2017 - B 14 AS 195/17 B - Juris RdNr 6f) .
  • SG Bayreuth, 15.11.2017 - S 9 BK 4/15

    Angelegenheiten nach §§ 6a und 6b BKGG

    Nach Aktenlage sind bisher keine Unregelmäßigkeiten und Auffälligkeiten bei Übersendungen mit einfachem Brief im Zugangs- und Herrschaftsbereich des Klägers aufgetreten (vgl. Bundessozialgericht (BSG), Beschluss vom 23. Mai 2013 - B 4 AS 247/12 B -juris).

    Zudem hat der Kläger kein Interesse am Ausgang des Verfahrens dokumentiert (vgl. BSG, Beschluss vom 23. Mai 2013 - B 4 AS 247/12 B - juris).

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